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Reisegarantie Ihr Reiseziel steht fest. Nun wollen Sie sicher gehen, dass Ihre Rückreise nicht ins Wasser fällt.
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Dieses Zeichen verleiht Ihnen Sicherheit! |
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| Ihr Reiseziel steht fest. Nun wollen Sie sicher gehen, dass Ihre Rückreise nicht ins Wasser fällt. | |
Es bürgt für:
- Sicherstellung des einbezahlten Reisegeldes und der Rückreise bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
- individuelle, persönliche Beratung
- seriöse, verlässliche Vertragspartner
STS steht für SWISS TRAVEL SECURITY; STS ist eine von STAR gegründete selbständige Stiftung. Sie bezweckt die Sicherstellung der Kundengelder im Sinne der Vorschriften des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG).
Gemäss Art. 18 des erwähnten Gesetzes muss der Veranstalter oder Vermittler einer Pauschalreise für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und/oder die Rückreise des Konsumenten sicherstellen. Im Rahmen dieser Bestimmung steht die STS für die Verpflichtungen der bei der STS angeschlossenen Veranstalter/Vermittler (Reisebüro) ein.
Garantieleistungen der STS an die Konsumenten des STS-Mitgliedes
Die STS garantiert den Konsumenten des Mitgliedes für den Fall dessen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung aller bezahlten Beträge und die Rückreise des Konsumenten für die im Voraus gebuchten und bezahlten Reisen im Sinne ihres Reglements (abschliessende Aufzählung):
- Pauschalreise im Sinne von Art. 18 PRG http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/944.3.de.pdf
- Nicht unter den Begriff der Pauschalreise fallende Einzelleistungen (wie z.B. Flug, Bahn, Schiff, Mietwagen, Hotel u.ä., Ferienwohnungen, Verpflegung usw.)
- Kosten für die Annullierung von Reisen jeglicher Art
- Eintritte zu Veranstaltungen, Ausstellungen, Sportanlässen und ähnliches
- Teilnahmegebühren für Symposien, Weiterbildungsangebote und ähnliches
- Gutscheine, Gutschriften, Wettbewerbspreise und ähnliches
- Kommunikations- und Vertretungskosten des Geschädigten, Taxi- und andere Spesen, die nicht direkt für die Reise anfallen
- Jegliche Forderungen aus Vertragsverletzungen, Genugtuungsansprüche, Minderwerte etc. im Zusammenhang mit der gebuchten Reise
Schadenfall
Der Konsument hat der STS alle Reisedokumente (Hotelgutschein/Voucher, Tickets usw.), Rechnungen sowie die Zahlungsnachweise zusammen mit seiner Forderungsanmeldung einzureichen. Die Forderungen sind spätestens innerhalb von 60 Tagen nach der Reise geltend zu machen.
Der von der STS entschädigte Konsument hat seine Ansprüche gegen Dritte an die STS abzutreten. Ermächtigt die STS den Konsumenten zur selbständigen Wahrung seiner Rechte, hat er allfällige Weisungen der STS zu beachten. Die STS kann ihre Leistungen von der Abtretung bzw. Einhaltung ihrer Weisungen abhängig machen. Bei Weigerung bzw. Nichtbefolgung kann die STS die Rückerstattung reduzieren oder vollständig verweigern.
Merkblatt für Reisende
Das Merkblatt enthält wichtige Hinweise, die dazu beitragen sollen, dass "STS-Schadenfälle" (siehe STS) rasch und unkompliziert abgewickelt werden können. Merkblatt im PDF-Format (40KB)
Adresse STS
| Meldung bei Schadenfall: | SWISS TRAVEL SECURITY Schadendienst Im Bahnhof - Zürcherstrasse 49 CH-8903 Birmensdorf Tel. +41 44 439 60 77 Fax +41 44 349 60 65 E-Mail: sts@star.ch |
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Kontaktadresse: |
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Swiss Travel Association of Retailers (STAR), Im Bahnhof - Zürcherstrasse 49, 8903 Birmensdorf
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